Schlussanträge des Generalanwaltes am EuGH: Keine Anwendung der Rechtsgrundlagen des Art. 6 DSGVO, wenn E-Mail-Adresse unter Einhaltung der Vorgaben des Art. 13 II der EU-Richtlinie 2002/58 verwendet wird
So unter anderem die Ausführungen in den Schlussanträgen vom 27. März 2026 in der Rechtssache C -654/23 im Rahmen eines Vorabentscheidungsersuchens eines Gerichts aus Rumänien zu einer der durch dieses…