KG Berlin: Abmahnung im Wettbewerbsrecht, die hinreichend die unzulässigen Angaben benennt, ohne eine URL zur Auffindbarkeit zu nennen, ist ausreichend, um im Falle eines Anerkenntnisses im Gerichtsverfahren Kostenlast zu entgehen
So unter anderem das Gericht in seinem Beschluss vom 20. November 2024 (Az.: 5 W 144/24) in Rahmen einer sofortigen Beschwerde gegen die Kostenentscheidung nach dem Anerkenntnis von Klageansprüchen in…