AG Duisburg: kein Anspruch auf Schadensersatz nach Art. 82 DSGVO bei Hackangriff auf von Verantwortlichen genutzte Software, wenn dieser erst durch Hackangriff von Sicherheitslücke Kenntnis erlangt hat
So unter anderem das Gericht in seinem Urteil vom 13. Januar 2026 (Az.: 513 C 1345/25) in einem Rechtsstreit, in dem der Kläger einen Anspruch auf Schadensersatz nach Art. 82…
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März 12, 2026