OLG Hamburg: Impressumspflicht nach § 5 DDG für einen geschäftsmäßig genutzten Instagram-Account kann auch durch das Angeben eines Links zu einer Webseite unterhalb der „Bio“ des Instagram-Accounts erfüllt werden, wenn in der Folge auf der verlinkten Webseite das vollständige Impressum angeben wird
So unter anderem das Gericht in seinem Urteil vom 21.Mai 2026 (Az.: 15 U 99/24) in einem wettbewerbsrechtlichen Rechtsstreit. Das Gericht wies den hinsichtlich des fehlenden Impressums geltend gemachten Anspruch…
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Juli 21, 2026