Am 3. September 2025 hat die Bundesregierung den Regierungsentwurf zur Änderung des Gesetzes gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) veröffentlicht, mit dem unter anderem die Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/825 erfolgen soll. Hier handelt es sich um Angaben im Bereich des „Greenwashing“ und der Nachhaltigkeitswerbung, die einer Neuregelung unterzogen werden. Es bleibt abzuwarten, wie die Änderungen am Ende des Gesetzgebungsverfahren aussehen werden. Es wird an dieser Stelle dazu berichtet werden.

KI-generiertes Bild/Bild erstellt mit Adobe Firefly durch Prompting
Bundesregierung beschließt Regierungsentwurf zur Änderung des UWG
- Beitrags-Autor:Rolf Albrecht
- Beitrag veröffentlicht:September 3, 2025
- Beitrags-Kategorie:Wettbewerbsrecht
Rolf Albrecht
Rechtsanwalt I Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz I Fachanwalt für Informationstechnologierecht (IT-Recht) I Lehrkraft für besondere Aufgaben für das Gebiet Wirtschaftsrecht an der Hochschule Ruhr West
Das könnte dir auch gefallen
OLG Frankfurt a.M.: Im Falle der Aufnahme eines Betriebsteils durch einen Rechtsträger gemäß § 123 Abs. 2 Nr. 1 UmwG infolge einer Abspaltung, wird dieser Rechtsträger nicht als Rechtsnachfolger im Sinne von § 727 Abs. 1 ZPO betrachtet, sofern eine titulierte gesetzliche Unterlassungspflicht des übertragenden Rechtsträgers besteht
LG Bonn:Social Media und Pkw-EnVKV