Am 19. Februar 2026 wurde das Dritte Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Am 27. September 2026 treten nahezu überwiegend die Änderungen in Kraft, die geschäftliche Handlungen rund um das Thema „Nachhaltigkeit“ beeinflussen werden.

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