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BFH: Akteneinsicht ist ungleich Auskunftsanspruch nach Art. 15 DSGVO gegenüber Finanzbehörden

So unter anderem das Gericht in der Bestätigung der eigenen Rechtsprechung in seinem Urteil vom 8.April 2025 (Az.: IX R 27/22) in einem Rechtsstreit um erfolgte Einsicht in steuerliche Akten gegenüber einer Finanzbehörde. Es begründet in den Entscheidungsgründen wie folgt:

„Die Datenschutz-Grundverordnung sieht keinen Anspruch auf Akteneinsicht vor. Soweit die Klägerin einen Anspruch auf Akteneinsicht aus Art. 15 DSGVO herleiten möchte, enthält diese Vorschrift lediglich einen Auskunftsanspruch gegenüber dem für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten Verantwortlichen. Zur Vermeidung von Wiederholungen verweist der Senat auf die Begründung in seinem Urteil vom 20.09.2024 – IX R 24/23 (zur amtlichen Veröffentlichung bestimmt, Rz 12 ff.)…“

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