LG München I: Auskunft nach § 21 II TDDDG durch Betreiber eines E-Mail-Dienstes möglich, da dieser Anbieter eines digitalen Dienstes im Sinne von § 21 II 1 TDDDG ist
So das Gericht in seinem Beschluss vom 19. Februar 2025 (Az.: 25 O 9210/24) in einem Verfahren, mit dem ein Unternehmen den Autor von Bewertungen auf einer Arbeitgeberbewertungsplattform in Erfahrung…
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März 7, 2025