KG Berlin: Vorgabe zur Kündigung durch Dritte von Dauerschuldverhältnissen mit Verbraucherbeteiligung nach § 312h BGB ist eine Marktverhaltensvorschrift im Sinne von § 3a UWG
So unter anderem das Gericht in seinem Hinweisbeschluss vom 12. Dezember 2024 (Az.: 5 U 77/22) in einem Rechtsstreit, in der Vertragspartnerwechsel im Bereich von Energieversorgungsverträgen streitig war. In dem…
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Februar 19, 2025