Mehr über den Artikel erfahren OLG Düsseldorf: Datenübermittlung nach Vertragsabschluss des Kunden durch Mobilfunkdiensteanbieters zulässig, da Rechtsgrundlage des berechtigten Interesses nach Art. 6 I lit f.) DSGVO in Form der Aufrechterhaltung eines funktionierenden Scoring-Systems besteht
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OLG Düsseldorf: Datenübermittlung nach Vertragsabschluss des Kunden durch Mobilfunkdiensteanbieters zulässig, da Rechtsgrundlage des berechtigten Interesses nach Art. 6 I lit f.) DSGVO in Form der Aufrechterhaltung eines funktionierenden Scoring-Systems besteht

So unter anderem das Gericht in einem Klageverfahren eines qualifizierten Verbraucherverbandes gegen ein Unternehmen, dass Mobilfunkdienstleistungen anbietet. Neben einem Unterlassungsantrag, der sich auf konkrete Formulierungen in einer Datenschutzinformation bezog, war…

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Mehr über den Artikel erfahren ArbG Bonn: kein Schadensersatzanspruch nach Art. 82 DSGVO gegen Betriebsratsmitglied,wenn dieses personenbezogenen Daten im Rahmen einer individuellen Beschwerde an Personalabteilung weitergibt,da Arbeitgeber nach § 79a S.2 BetrVG der datenschutzrechtlich Verantwortliche ist
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ArbG Bonn: kein Schadensersatzanspruch nach Art. 82 DSGVO gegen Betriebsratsmitglied,wenn dieses personenbezogenen Daten im Rahmen einer individuellen Beschwerde an Personalabteilung weitergibt,da Arbeitgeber nach § 79a S.2 BetrVG der datenschutzrechtlich Verantwortliche ist

So das Gericht unter anderem in seinem Urteil vom 20.November 2024 (Az.: 5 Ca 663/24) in einem Rechtsstreit, in dem Ansprüche aufgrund eines vorgetragenen Datenschutzverstoßes und wegen Persönlichkeitsrechtsverletzungen streitig sind.…

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Mehr über den Artikel erfahren OLG Köln: Verkauf eines Produktes im Paket mit einer geringfügigen Zugabe kann eine gezielte Behinderung eines Mitbewerbers nach § 4 Nr.4 UWG sein, wenn der Verkauf auf Amazon stattfindet und dort ein „Anhängen“ an die entsprechende Produktbeschreibung (ASIN) für einen Mitbewerber nicht möglich ist
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OLG Köln: Verkauf eines Produktes im Paket mit einer geringfügigen Zugabe kann eine gezielte Behinderung eines Mitbewerbers nach § 4 Nr.4 UWG sein, wenn der Verkauf auf Amazon stattfindet und dort ein „Anhängen“ an die entsprechende Produktbeschreibung (ASIN) für einen Mitbewerber nicht möglich ist

So unter anderem das Gericht in seinem Urteil vom 30. August 2024 (Az.: 6 U 25/24) in einem Rechtsstreit zwischen zwei Wettbewerbern, die sich wechselseitig wegen Verstößen gegen das Gesetz…

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