Mehr über den Artikel erfahren OLG Frankfurt a.M.: Hersteller muss bei Verbraucherprodukt zur Selbstmontage muss seinen Namen & Kontaktanschrift unmittelbar auf dem Produkt anbringen, Anbringung auf Umverpackung reicht nicht aus und verstößt gegen § 6 I 1 Nr. 2, Satz 2 ProdSG
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OLG Frankfurt a.M.: Hersteller muss bei Verbraucherprodukt zur Selbstmontage muss seinen Namen & Kontaktanschrift unmittelbar auf dem Produkt anbringen, Anbringung auf Umverpackung reicht nicht aus und verstößt gegen § 6 I 1 Nr. 2, Satz 2 ProdSG

Dies stellt zugleich auch einen Verstoß gegen § 3a UWG dar. So das Gericht in einem wettbewerbsrechtlichen einstweiligen Verfügungsverfahren mit Beschluss vom 13. Februar 2024 (Az.: 6 W 5/24) im…

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