EuGH: Schaden bei Schadenersatzanspruch nach Art. 82 DSGVO nicht weniger schwerwiegend als Schadensersatz nach Körperverletzung und „Identitätsdiebstahl“ kann grundsätzlich Anspruch begründen, aber nicht nur beschränkt auf nachgewiesen Fälle von Identitätsdiebstahl oder ‑betrug
Unter zu diesen beiden Punkten hat das Gericht mit Urteil vom 20. Juni 2024 in zwei Vorabentscheidungsersuchen des AG München (Az.: C‑182/22 und Az.: C‑189/22) entschieden. Es führt unter anderem…
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Juni 21, 2024