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BGH: Deutscher Verbraucher hat ein Widerrufsrecht, wenn er bei einem Unternehmen in der Schweiz „Kauf- und Dienstleistungsverträgen“ über Teakbäume in Costa Rica online abschließt

Und dieses Widerrufsrecht ist sogar zeitlich unbefristet, wenn keine Information zum Widerrufsrecht durch den Unternehmer erteilt wird. So das Gericht nach der vorliegenden Pressemitteilung mit Urteil vom 15. Mai 2024, Az.:  VIII ZR 226/22, in einem Rechtsstreit, in dem der Widerruf den Kern der Rechtsstreitigkeit darstellte.

Rolf Albrecht

Rechtsanwalt I Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz I Fachanwalt für Informationstechnologierecht (IT-Recht) I Lehrkraft für besondere Aufgaben für das Gebiet Wirtschaftsrecht an der Hochschule Ruhr West