Schlussanträge des Generalanwaltes am EuGH: Datenschutzaufsichtsbehörde muss nach Feststellung eines Verstoßes gegen DSGVO nach Beschwerde einschreiten, hat aber Ermessen für konkrete Maßnahme, die geeignet, erforderlich und angemessen sein muss
So die Schlussanträge vom 11. April 2024 (Az.: C‑768/21) im Rahmen eines Vorabentscheidungsersuchens des VG Wiesbaden in einem dortigen Rechtsstreit. In der Begründung der Schlussanträge heißt es unter anderem: „…Stellt…
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April 14, 2024