Mehr über den Artikel erfahren Schlussanträge des Generalanwaltes am EuGH: Datenschutzaufsichtsbehörde muss nach Feststellung eines Verstoßes gegen DSGVO nach Beschwerde einschreiten, hat aber Ermessen für konkrete Maßnahme, die geeignet, erforderlich und angemessen sein muss
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Schlussanträge des Generalanwaltes am EuGH: Datenschutzaufsichtsbehörde muss nach Feststellung eines Verstoßes gegen DSGVO nach Beschwerde einschreiten, hat aber Ermessen für konkrete Maßnahme, die geeignet, erforderlich und angemessen sein muss

So die Schlussanträge vom 11. April 2024 (Az.: C‑768/21) im Rahmen eines Vorabentscheidungsersuchens des VG Wiesbaden in einem dortigen Rechtsstreit. In der Begründung der Schlussanträge heißt es unter anderem: „…Stellt…

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Die EU-Richtlinie zur Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel – Werbeverbote und neue Informationspflichten haben Unternehmen ab 2026 zu beachten – Teil 1

Die EU-Richtlinie zur Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel ist durch die EU-Gesetzgebungsorgane beschlossen und im Amtsblatt der EU verkündet worden. In einem zweiteiligen Beitrag gebe ich einen Ausblick…

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