EuGH: Verantwortliche haften bei Verstößen gegen die DSGVO prinzipiell immer auch in einem Sachverhalt, wenn durch eine Fehlverhalten eines Mitarbeitenden der Verstoß gegen die DSGVO ausgelöst wird
So das Gericht in seinem Urteil vom 11. April 2024 (Az.: C-741/21) in einer Entscheidung zu einem Vorabentscheidungsersuchen des LG Saarbrücken. Das Gericht führt in den Entscheidungsgründen unter anderem aus:…
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April 11, 2024