Mehr über den Artikel erfahren OLG Bremen: Bewerbung eines Produktes mit der Angabe „LGA geprüft“ ohne Hinweis zu Prüfkriterien oder einer Fundstelle, wo Prüfkriterien auffindbar sind, ist eine Irreführung durch Unterlassen nach § 5a UWG->Unklarer Link in Onlineverkaufsangebot reicht nicht aus
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OLG Bremen: Bewerbung eines Produktes mit der Angabe „LGA geprüft“ ohne Hinweis zu Prüfkriterien oder einer Fundstelle, wo Prüfkriterien auffindbar sind, ist eine Irreführung durch Unterlassen nach § 5a UWG->Unklarer Link in Onlineverkaufsangebot reicht nicht aus

So das Gericht in seinem Hinweisbeschluss vom 24. Januar 2024 (Az.:  2 U 60/23) in einem wettbewerbsrechtlichen Rechtsstreit eines qualifizierten Wirtschaftsverbandes mit einem Unternehmen, dass ein Produkt mit der Angabe…

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