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LG Berlin: Check-out-Seite im Onlineverkaufsangebot – Wesentliche Merkmale von Waren müssen dort angegeben werden->Verlinkung nicht ausreichend->Material ist bei Bekleidungsstücken wesentliches Produktmerkmal

So entschieden in einem einstweiligen Verfügungsverfahren eines qualifizierten Wettbewerbsverbandes gegenüber einem Unternehmen, dass einen Onlineshop betrieb. Dieses hatte für Bekleidung die Detailangaben zur beworbenen Ware auf den Produktdetailseiten angeben, aber…

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