LG Arnsberg: Ein Schadensersatzanspruch nach Art. 82 DSGVO bei Scraping von personenbezogenen Daten muss dargelegt und bewiesen werden. Der reine Verstoß gegen die DSGVO begründet einen solchen Anspruch nicht
So das Gericht in seinem Urteil vom 31.Oktober 2023 (Az.: 7 O 691/22). Es führt in den Entscheidungsgründen unter anderem aus: „…Es fehlt es an einem ersatzfähigen Schaden des Klägers…
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Februar 8, 2024