Mehr über den Artikel erfahren ArbG Suhl: Offenlegung der Nationalität eines Beschäftigten gegenüber dem Betriebsrat durch Arbeitgeber verursacht keinen Schadensersatzanspruch nach Art. 82 DSGVO, wenn Schaden lediglich behauptet und nicht dargelegt wurde
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ArbG Suhl: Offenlegung der Nationalität eines Beschäftigten gegenüber dem Betriebsrat durch Arbeitgeber verursacht keinen Schadensersatzanspruch nach Art. 82 DSGVO, wenn Schaden lediglich behauptet und nicht dargelegt wurde

„…Nach Art. 82 Abs. 1 DSGVO hat jede Person, der wegen eines Verstoßes gegen diese Verordnung ein materieller oder immaterieller Schaden entstanden ist, Anspruch auf Schadensersatz gegen den Verantwortlichen oder…

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