LG Augsburg:  Angabe von URL zu Accounts in Sozialen Netzwerken in E-Mail-Footer ist keine unzulässige Werbung, die Anspruch auf Unterlassung auslöst-> es fehlt an rechtswidriger Handlung

So das Gericht in seinem Hinweisbeschluss vom 18. Oktober 2023 (Az.: 044 S 2196/23) im Berufungsverfahren gegen ein Urteil des AG Augsburg, über das an dieser Stelle schon berichtet wurde.…

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