Mehr über den Artikel erfahren OLG Nürnberg: Dringlichkeit im einstweiligen Verfügungsverfahren auf Grundlage des Geschäftsgeheimnisschutzgesetzes kann durch Antrag auf Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist widerlegt sein
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OLG Nürnberg: Dringlichkeit im einstweiligen Verfügungsverfahren auf Grundlage des Geschäftsgeheimnisschutzgesetzes kann durch Antrag auf Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist widerlegt sein

Dies gilt, so das Gericht in seinem Hinweisbeschluss vom 6. Juli 2023, Az.: 3 U 889/23, auch wenn die Vorschrift aus dem Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) in Form des…

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