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LG Berlin: Werbung für ein Elektroauto mit Angabe „CO²-Emissionen mit 0 g/km“ nicht wettbewerbswidrig, wenn nicht auf Hintergründe der Werbung, wie Zertifikatehandel für Emissionen, hingewiesen wird

So das Gericht in seinem wohl nicht rechtskräftigen Urteil vom 21. März 2023 (Az.: 52 O 242/22) rund um die werbliche Anpreisung durch einen Hersteller von KfZ. Das Gericht führt…

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