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LG Lüneburg: kein Anspruch gegen Social Media Netzwerk-Anbieter auf Schmerzensgeld nach Art.82 DSGVO wegen Datenerhebung per Scraping,wenn Anspruchssteller im Internet personenbezogen Daten wie E-Mail-Adresse und Name selbst bereitstellt

So das Gericht in seinem Urteil vom 24. Januar 2023 (Az.: Az.: 3 O 85/22). In den Entscheidungsgründen führt das Gericht unter anderem aus: „…Gemessen an diesen Voraussetzungen hat die…

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