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LAG Köln:Auskunftsantrag nach Art. 15 DSGVO  muss sich auf konkrete Tatsachen und nicht Tatsachenkategorien beziehen

Auskunftsantrag nach Art. 15 DSGVO  muss sich auf konkrete Tatsachen und nicht Tat-sachenkategorien beziehen – Ansonsten würde ein unbestimmter Antrag durch das Gericht zur Verurteilung gelangen und somit die Voraussetzungen…

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