LG Köln: Für Ansprüche auf Zahlung einer Vertragsstrafe im Urheberrecht gilt kein „fliegender Gerichtsstand“ unter Anwendung von § 32 ZPO
Und Erfüllungsort nach § 29 ZPO ist auch nicht jeder Ort, an dem ein Aufruf und Nutzung des Internet möglich ist, sondern Erfüllungsort ist der Sitz des Schuldners der Vertragsstrafe aus einer Unterlassungs-und Verpflichtungserklärung. So das Gericht in seinem Urteil vom 23. Februar 2023 (Az.: 14 O 287/22), in dem es die Klage mangels Zuständigkeit als unzulässig abgewiesen hatte. Eingeklagt woren war eine Vertragsstrafe von 28.500 EUR aus einer Unterlassungs-und Verpflichtungserklärung bezogen auf die Verwendung von Produktfotos in Onlineverkaufangeboten. Das Gericht sieht zunächst keine Zuständigkeit unter Anwendung von § 32 ZPO und begründet dies wie folgt: „…Nach § 32 ZPO ist für Klagen aus unerlaubten Handlungen das Gericht zuständig, in…
BFH:Ansprüche auf Schadensersatz aus DSGVO gegen Finanzbehörden sind auf Finanzrechtsweg geltend zu machen
Ansprüche auf Schadensersatz aus DSGVO gegen Finanzbehörden sind auf Finanzrechtsweg geltend zu machen – So der BFH in seinem Beschluss vom 28. Juni 2022 (Az: II B 92/21). In den Gründen nimmt das Gericht zur Eröffnung des Rechtsweges Stellung und begründet unter anderem auch, warum ein Amtshaftungsanspruch nicht vorliegt, der eine Zuständigkeit der Zivilgerichte begründen würde. In den Entscheidungsgründen heißt es unter anderem dazu: „…Der Schadenersatzanspruch nach Art. 82 Abs. 1 DSGVO richtet sich gegen den Verantwortlichen oder gegen den Auftragsverarbeiter. Verantwortlicher ist nach Art. 4 Nr. 7 DSGVO die natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel…
LG Frankfurt a.M.: Streitigkeiten um eingetragenes Gemeinschaftsgeschmacksmuster sind Sache für Kammer für Handelssachen
Streitigkeiten um eingetragenes Gemeinschaftsgeschmacksmuster sind Sache für Kammer für Handelssachen – So das LG Frankfurt a.M. in einem Beschluss vom 19.Mai 2022 (Az.: 2-03 O 94/22). Das Gericht verwies einen entsprechenden Rechtsstreit und begründet wie folgt: „…Der Antrag gehört nach § 95 Abs. 1 Nr. 4 Buchst. c) GVG (ggf. in analoger Anwendung) vor die Kammer für Handelssachen. Handelssachen sind nach § 95 Abs. 1 Nr. 4 Buchst. c) bürgerliche Rechtsstreitigkeiten, in denen durch die Klage ein Anspruch aus den „Rechtsverhältnissen, die sich auf den Schutz der Marken und sonstigen Kennzeichen sowie der eingetragenen Designs beziehen“, geltend gemacht wird. Es ist davon auszugehen, dass auch Ansprüche, die ihre Grundlage auf…