Mehr über den Artikel erfahren OLG Frankfurt a.M.: Hersteller muss bei Verbraucherprodukt zur Selbstmontage muss seinen Namen & Kontaktanschrift unmittelbar auf dem Produkt anbringen, Anbringung auf Umverpackung reicht nicht aus und verstößt gegen § 6 I 1 Nr. 2, Satz 2 ProdSG
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OLG Frankfurt a.M.: Hersteller muss bei Verbraucherprodukt zur Selbstmontage muss seinen Namen & Kontaktanschrift unmittelbar auf dem Produkt anbringen, Anbringung auf Umverpackung reicht nicht aus und verstößt gegen § 6 I 1 Nr. 2, Satz 2 ProdSG

Dies stellt zugleich auch einen Verstoß gegen § 3a UWG dar. So das Gericht in einem wettbewerbsrechtlichen einstweiligen Verfügungsverfahren mit Beschluss vom 13. Februar 2024 (Az.: 6 W 5/24) im…

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Mehr über den Artikel erfahren EuGH: Werbung für Desinfektionsmittel, dass als Biozidprodukt eingeordnet wird, mit der Angabe „hautfreundlich“ unzulässig
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EuGH: Werbung für Desinfektionsmittel, dass als Biozidprodukt eingeordnet wird, mit der Angabe „hautfreundlich“ unzulässig

So das Gericht in einem Vorabentscheidungsersuchen des BGH mit Urteil vom 20. Juni 2024 (Az.: C‑296/23). Streitig ist und war, ob die Angabe „hautfreundlich“ als ähnliche Angabe nach Art. 72…

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Mehr über den Artikel erfahren OLG Frankfurt a.M.: Kein Ordnungsgeld wegen Verstoß gegen Unterlassungsverbot zur Verwendung einer Angabe nach § 5 UWG, wenn Grundlage des Verbotes ein anderes Verbraucherverständnis war als Verständnis der Angabe in fremden Sprachen im Rahmen des Ordnungsgeldverfahrens
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OLG Frankfurt a.M.: Kein Ordnungsgeld wegen Verstoß gegen Unterlassungsverbot zur Verwendung einer Angabe nach § 5 UWG, wenn Grundlage des Verbotes ein anderes Verbraucherverständnis war als Verständnis der Angabe in fremden Sprachen im Rahmen des Ordnungsgeldverfahrens

So das Gericht in seinem Beschluss vom 26. April 2024 (Az.: 6 W 84/22) im Rahmen eines Ordnungsmittelverfahrens. Im Rahmen des einstweiligen Verfügungsverfahrens wurde um Testhinweiswerbung auf deutschen Angebotsseiten einer…

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Mehr über den Artikel erfahren OLG Nürnberg: Unangemessene Benachteiligung durch Vorgehensweise einen E-Commerce-Anbieters, der Vorkasse von Kunden mittels Zahlungsoption binnen 7 Tagen ab Bestelleingang verlangt, den Vertragsschluss aber mit Zustellung der Ware in den AGB regelt
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OLG Nürnberg: Unangemessene Benachteiligung durch Vorgehensweise einen E-Commerce-Anbieters, der Vorkasse von Kunden mittels Zahlungsoption binnen 7 Tagen ab Bestelleingang verlangt, den Vertragsschluss aber mit Zustellung der Ware in den AGB regelt

Dann, so das Gericht in seinem Endurteil vom 30. Januar 2024 (Az.: 3 U 1594/23), liegt eine unangemessene Benachteiligung nach § 307 II 1 BGB vor. So das entschieden für…

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