OLG Köln: Bestätigungsschaltfläche für ordnungsgemäße Kündigung nach § 312k II BGB muss auf vorzuhaltender Bestätigungsseite einer Webseite bei Aufruf vorhanden sein und nicht erst nach Ausfüllung von Formularfelder eingeblendet werden
So unter anderem das Gericht mit Urteil vom 10. Januar 2025 (Az.: 6 U 62/24) in einem Rechtsstreit zwischen einem qualifizierten Verbraucherverband und einem Unternehmen, dass Telekommunikationsdienstleistungen anbietet. Dieses hatte auf der Bestätigungsseite erst Daten… OLG Köln: Bestätigungsschaltfläche für ordnungsgemäße Kündigung nach § 312k II BGB muss auf vorzuhaltender Bestätigungsseite einer Webseite bei Aufruf vorhanden sein und nicht erst nach Ausfüllung von Formularfelder eingeblendet werden








