LG Bielefeld:Werbung mit Kundenreferenzen
Werbung mit Kundenreferenzen sind nur dann zulässig, wenn eine vorherige Zusammenarbeit tatsächlich erfolgt ist. Ansonsten kann das als Referenz genannte Unternehmen Ansprüche auf Unterlassung geltend machen. So entschieden in einem Rechtsstreit durch das Landgericht Bielefeld (Urteil vom 23. November 2021, Az.: 15 O 104/20, nicht rechtskräftig). Die Verwendung auf einer Referenzlisten gefiel verschiedenen klagenden Unternehmen, einem Versicherungskonzern und dessen Tochterunternehmen nicht. Das Gericht sah in den Fällen, in den die klagenden Unternehmen keine vorherige Zusammenarbeit mit dem Werbenden hatten, einen Unterlassungsanspruch als gegeben an. Das Gericht führt zur Entscheidung über die streitgegenständliche Werbung mit Kundenreferenzen in der Urteilsbegründung unter anderem aus: „…Die Klägerin zu 1. hat gegen die Beklagte zu…