BGH: Werbung mit mehrdeutigem umweltbezogenem Begriff nur dann wettbewerbsrechtlich nicht zu beanstanden, wenn in Werbung die konkrete Bedeutung des verwendeten Begriffs erläutert wird (UPDATE)
So entschieden für den Begriff „klimaneutral“ mit Urteil vom 27. Juni 2024 (Az.: I ZR 98/23). Das Gericht stellt dabei klare Kriterien auf, die aktuell für die Werbung mit entsprechenden…
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Juli 7, 2024