Mehr über den Artikel erfahren OLG Köln: Bestätigungsschaltfläche für ordnungsgemäße Kündigung nach § 312k II BGB muss auf vorzuhaltender Bestätigungsseite einer Webseite bei Aufruf vorhanden sein und nicht erst nach Ausfüllung von Formularfelder eingeblendet werden
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OLG Köln: Bestätigungsschaltfläche für ordnungsgemäße Kündigung nach § 312k II BGB muss auf vorzuhaltender Bestätigungsseite einer Webseite bei Aufruf vorhanden sein und nicht erst nach Ausfüllung von Formularfelder eingeblendet werden

So unter anderem das Gericht mit Urteil vom 10. Januar 2025 (Az.: 6 U 62/24) in einem Rechtsstreit zwischen einem qualifizierten Verbraucherverband und einem Unternehmen, dass Telekommunikationsdienstleistungen anbietet. Dieses hatte…

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