LG Hamburg: Unterlassungsanspruch wegen unberechtigter Fotonutzung wird mit 10.000 EUR bewertet, sofern das Foto sich „von einem bloßen Schnappschuss“ abhebt
So das Gericht unter anderem hinsichtlich der als Aufwendungssersatz nach § 97a UrhG geltend gemachten Rechtsanwaltskosten in einem Klageverfahren wegen einer unberechtigten Nutzung. In seinem Urteil vom 15. Februar 2024 (Az.: 310 O 221/23) führt… LG Hamburg: Unterlassungsanspruch wegen unberechtigter Fotonutzung wird mit 10.000 EUR bewertet, sofern das Foto sich „von einem bloßen Schnappschuss“ abhebt