KG Berlin: Einseitige Preisanpassungsklauseln bei Streaming-Anbietern nach § 307 I BGB unzulässig, sofern einseitige Preisanpassung ohne Zustimmung des Kunden geregelt ist
So das Gericht in zwei Urteilen vom 15. November 2023 (Az.: 23 U 15/22 und Az.: 23 U 112/22) zu bekannten Streaming-Anbietern. Das KG nimmt dabei dezidiert auch die Besonderheiten der angebotenen Dienstleistungen und die Geschäftsmodelle in die rechtliche Betrachtung auf, wie z.B. kurze Kündigungsfristen für die Kunden. Dennoch sieht das Gericht kein berechtigtes Interesse der Anbieter für eine eine einseitige Preisanpassungsklauseln, für Preiserhöhungen, und damit einen Verstoß gegen § 307 I BGB. In dem Berufungsurteil zu dem Az.: 23 U 112/22 führt das Gericht unter anderem zur Begründung in den Entscheidungsgründen aus: „…Hier nutzt die Beklagte eine Preisanpassungsklausel und stellt ihre Interessen in unzulässiger Weise über die ihrer Kunden,…
LG Berlin: Auch für online bestellte Lebensmittel-Abos bzw. Kochboxen besteht gesetzliche Erforderlichkeit eines Kündigungsbuttons; Ansonsten Verstoß gegen § 312k BGB
So das Gericht in seinem Urteil vom 16.März 2023 (Az.: 52 O 333/22) in einem Rechtsstreit eines Anbieters solcher Waren bzw. Dienstleistungen mit einem Verbraucherschutzverband. Das Gericht bejahte den geltend gemachten Unterlassungsanspruch und führte dazu in den Entscheidungsgründen unter anderem aus: „…Die von der Beklagten angebotenen Dienstleistungen werden von § 312k BGB erfasst. Es handelt sich bei den von der Beklagten auf ihrer Webseite angebotenen Verträgen unzweifelhaft um solche im elektronischen Geschäftsverkehr, die auf die Begründung eines Dauerschuldverhältnisses gerichtet sind, das einen Unternehmer zu einer entgeltlichen Leistung verpflichtet. Das Geschäftsmodell der Beklagten wird insbesondere nicht nach § 312 Abs. 2 Nr. 8 BGB vom Anwendungsbereich des § 312k BGB ausgeschlossen,…
Update: BGH: Erneute Vorlage an EuGH zur Klagebefugnis bei Datenschutzverstößen von Verbraucherverbänden
Erneute Vorlage an EuGH zur Klagebefugnis bei Datenschutzverstößen von Verbraucherverbänden – und zwar in einer Sache zum zweiten Mal; so ist der Pressmitteilung vom 10. November 2022 zu entnehmen. Hintergrund ist die Klärung der Frage, für welche Rechtsverstöße eine Klagebefugnis bestehen kann. Diesmal bezieht sich die Vorlage auf den Inhalt des Art. 82 II DSGVO und die Frage, ob auch ein Verstoß gegen die Informationspflichten des Art 12 und insbesondere Art. 13 I lit.c) und lit. e) DSGVO von der Klagebefugnis umfasst sind. Quelle der Pressemitteilung:https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2022/2022159.html Update vom 20. Dezember 2022: Zwischenzeitlich ist der Volltext der Vorlageentscheidung des BGH veröffentlicht worden. Kernpunkt der Vorlage, ist wie in der Pressemitteilung auch…