LG Traunstein: Einmaliger Verstoß gegen die DSGVO mehr als 6 Jahre vor Urteil = es besteht keine Wiederholungsgefahr mehr für einen Unterlassungsanspruch bezogen auf die rechtswidrige Verarbeitung von personenbezogenen Daten
So unter anderem das Gericht in seinem Endurteil vom 18.November 2024 (Az.: 3 O 1037/24) in einem Rechtsstreit rund um Ansprüche aus einer vorgetragenen Verletzung des Datenschutzrechtes. Das Gericht führt…