LG Passau: kein Anspruch auf Schadensersatz nach Art. 82 DSGVO nach SCHUFA-Mitteilung im Zusammenhang mit Telekommunikationsvertrag, da Vorgang aufgrund der Rechtsgrundlage des berechtigten Interesses nach Art.6 I lit.f) DSGVO zulässig
So das Gericht in seinem Endurteil vom 19. Juli 2024 (Az.: 1 O 64/24). Es führt in den Entscheidungsgründen unter anderem aus: „…Die Übermittlung und weitere Verarbeitung der Positivdaten ist zur Betrugsprävention erforderlich. Dadurch lässt… LG Passau: kein Anspruch auf Schadensersatz nach Art. 82 DSGVO nach SCHUFA-Mitteilung im Zusammenhang mit Telekommunikationsvertrag, da Vorgang aufgrund der Rechtsgrundlage des berechtigten Interesses nach Art.6 I lit.f) DSGVO zulässig