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LG Hagen: Kein Anspruch auf Übernahme von Schäden durch Cyberversicherung, wenn die Schadensursache in einem Empfang einer betrügerischen E-Mail liegt

Dann, so das Gericht in seinem Urteil vom 15. Oktober 2024 (Az.: 9 O 258/23) liegt kein Eintrittsfall der beklagten Versicherung vor, da diese Handlungen nicht vom Leistungsumfang der abgeschlossenen Versicherung umfasst seien. Es handle… LG Hagen: Kein Anspruch auf Übernahme von Schäden durch Cyberversicherung, wenn die Schadensursache in einem Empfang einer betrügerischen E-Mail liegt

LG Halle (Saale): kein Anspruch auf Schadensersatz nach Art. 82 DSGVO für Datenweitergabe von personenbezogenen Daten von Mobilfunkanbieter an Schufa

So das Gericht in seinem Urteil vom 28. Oktober 2024 (Az.: 4 O 180/24). Im konkreten Fall konnte aber kein Schadensersatz zugesprochen werden, da der Kläger einen Anspruch nicht darlegen konnte. Dazu führt das Gericht… LG Halle (Saale): kein Anspruch auf Schadensersatz nach Art. 82 DSGVO für Datenweitergabe von personenbezogenen Daten von Mobilfunkanbieter an Schufa

LG Regensburg: kein Anspruch auf Schadensersatz nach Art. 82 DSGVO für Datenweitergabe von personenbezogenen Daten von Mobilfunkanbieter an Schufa

So das Gericht in seinem Endurteil vom 4. November 2024 (Az.: 72 O 72/24 KOIN). Im konkreten Fall konnte aber kein Schadensersatz zugesprochen werden, da der Kläger einen Anspruch nicht darlegen konnte. Dazu führt das… LG Regensburg: kein Anspruch auf Schadensersatz nach Art. 82 DSGVO für Datenweitergabe von personenbezogenen Daten von Mobilfunkanbieter an Schufa

BGH: Anspruch gegen Social Media Netzwerk-Anbieter auf Schadensersatz nach Art.82 DSGVO grds. auch bei bloßen kurzzeitigen Kontrollverlust über personenbezogenen Daten möglich

So unter anderem das Gericht in der Entscheidung vom 18.November 2024 (Az.: VI ZR 10/24).Das Gericht sieht nach den dortigen Angaben für die Bejahung der Anspruchsvoraussetzungen nicht dem Eintritt eines Nachteils zu Lasten des Betroffenen… BGH: Anspruch gegen Social Media Netzwerk-Anbieter auf Schadensersatz nach Art.82 DSGVO grds. auch bei bloßen kurzzeitigen Kontrollverlust über personenbezogenen Daten möglich

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