BGH: Kriterien für Abweichungen vom Regelstreitwert von 1.000 EUR bei erstmaliger Urheberrechtsverletzung von Privatpersonen
In seinem Urteil vom 1. September 2022 (Az.: I ZR 108/20 – Riptide II) hat das Gericht in Anwendung einer Vorlageentscheidung des EuGH aus April 2022 grundlegende Fragen der Anwendung der Regelung des § 97a UrhG geregelt. Unter anderem wurde für die Anwendung des § 97a III 4 UrhG, im Einzelfall von einer Wertfestsetzung wegen Unbilligkeit abweichen zu können, grundlegend festgelegt, dass dies nur im Rahmen einer zu Gunsten des Anspruchsführers ausgehen Abwägung erfolgen kann. In dem Rechtsstreit waren Ansprüche in der Folge einer Urheberrechtsverletzung zu einem Computerspiel streitig. Unter anderem führt das Gericht in den Entscheidungsgründen aus: „…Soweit das Berufungsgericht in die Beurteilung eingestellt hat, dass die geltend gemachte…