OLG München: Online-Bewertungsanbieter muss aufgrund einer Rüge eines Bewerteten aktiv werden und die Beschwerde prüfen; Geschieht dies nicht, so besteht ein Anspruch auf Unterlassung der weiteren Veröffentlichung einer Bewertung
So das Gericht in seinem Endurteil vom 6. August 2024 (Az. 18 U 2631/24 Pre) in ein einem einstweiligen Verfügungsverfahren eines Arztes gegen eine Bewertung einer vermeintlich behandelten Person. Der Arzt hatte gegenüber dem Online-Bewertungsanbieter… OLG München: Online-Bewertungsanbieter muss aufgrund einer Rüge eines Bewerteten aktiv werden und die Beschwerde prüfen; Geschieht dies nicht, so besteht ein Anspruch auf Unterlassung der weiteren Veröffentlichung einer Bewertung