OLG Dresden: Kein Anspruch auf Löschung von Zahlungsstörung bei Bonitätsauskunft vor Ablauf einer Frist von 3 Jahren nach Art. 17 DSGVO, da für diesen Zeitraum Speicherung erforderlich ist
So unter anderem das Gericht in seinem Urteil vom 1.Juli 2025 (Az.: 4 U 177/25). In dem Klageverfahren waren verschiedene Ansprüche wegen der fortdauernden Speicherung von Zahlungsstörungen zu Lasten des Klägers in einer Bonitätsauskunft geltend… OLG Dresden: Kein Anspruch auf Löschung von Zahlungsstörung bei Bonitätsauskunft vor Ablauf einer Frist von 3 Jahren nach Art. 17 DSGVO, da für diesen Zeitraum Speicherung erforderlich ist