Kennzeichnungspflicht für KI-generierte Inhalte ab 2.August 2026 betrifft unter Umständen auch Internetseitenbetreiber und E-Commerce-Anbieter
Ab dem 2.August 2026 kann das „sorglose“ Verwenden von KI-Generatoren unter anderem für Bilder vorbei sein. Dann greift die in Art. 50 IV KI-VO hinterlegt Kennzeichnungspflicht. Eine kleine Anwendungsübersicht dazu nachfolgend: A. Wann greift die… Kennzeichnungspflicht für KI-generierte Inhalte ab 2.August 2026 betrifft unter Umständen auch Internetseitenbetreiber und E-Commerce-Anbieter