Europarat nimmt Konvention zum Schutz der Menschenrechte beim Umgang mit KI an
Dies geschah am 17. Mai 2024. Die Mitgliedsstaaten der EU können nach der Unterzeichnung der Konvention beitreten, in der unter anderem Transparenz- und Überwachungsanforderungen niedergelegt sind. Hier finden Sie den Text in englischer Sprache
Datenschutzkonferenz veröffentlicht Orientierungshilfe zum Thema „KI und Datenschutz“
Mit dieser Unterstützung soll vor allem den Verantwortlichen eine gewisse „Leitlinie“ gegeben werden, die bei der Einführung und Nutzung von KI beachtet werden sollten. Das Dokument ist unter anderem hier (.pdf-Dokument hinter Link) abrufbar.
EU-Parlament stimmt AI Act zu
Nach der Zustimmung am 13. März 2024 geht das Rechtssetzungsverfahren auf die „Zielgerade“. 20 Tage nach Veröffentlichung der EU-Verordnung im Amtsblatt der EU tritt diese in Kraft. Danach erfolgt ein gestaffeltes Inkrafttreten wie folgt: Verbote sogenannter verbotener Praktiken 6 Monate nach Inkrafttreten Verhaltenskodizes 9 Monate nach Inkrafttreten Regeln für künstliche Intelligenz mit allgemeinem Verwendungszweck, einschließlich Governance 12 Monate nach Inkrafttreten Verpflichtungen für Hochrisikosysteme 36 Monate nach Inkrafttreten Alle anderen Regelungen 24 Monate nach Inkrafttreten
ArbG Hamburg: Kein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei ChatGPT, sofern die Nutzung über durch Mitarbeitende selbst angelegte Accounts erfolgt
So das Gericht in seinem Beschluss vom 16. Januar 2024 (Az.: 24 BVGa 1/24) in einem Rechtsstreit eines Betriebsrates mit dem Arbeitgeber. Der Betriebsrat sah seine Rechte auf Mitbestimmung verletzt und wollte unter anderem eine Untersagung der Nutzung erreichen. Das Gericht sah jedoch kein Mitbestimmungsrecht verletzt. Kein Mitbestimmungsrecht aus § 87 I Nr. 1 BetrVG Das Gericht führt in den Entscheidungsgründen unter anderem aus: „…Gemäß der ständigen Rechtsprechung des BAG hat der Betriebsrat entgegen dem überschießenden Wortlaut nur mitzubestimmen bei Maßnahmen, die das so genannte Ordnungsverhalten der Arbeitnehmer betreffen. Dieses ist berührt, wenn die Maßnahme auf die Gestaltung des kollektiven Miteinander oder die Gewährleistung und Aufrechterhaltung der vorgegebenen Ordnung des…
AI-Act der EU auf den endgültigen Weg gebracht
Nach einer Pressemitteilung des Bundesministeriums der Justiz erfolgte eine Einigung der EU-Mitgliedsstaaten. Die endgültige Ratifizierung steht noch aus. Dann gelten nach der Veröffentlichung im Amtsblatt der EU unterschiedliche Fristen der Anwendung und Umsetzung. Hier der Link zur Pressemitteilung mit einer groben Zusammenfassung der wesentlichen Inhalte.
Einigung zu „Artificial intelligence act“ auf EU-Ebene
Am 9. Dezember 2023 wurde verkündet, dass das EU-Parlament und durch die Vertreter der EU-Staaten getroffen wurde. Enthalten sind unter anderem Vorgaben für KI-Anwendungen mit Risiken in der Anwendung und das dazugehörige Risikomanagement. Mehr Infos sind hier verfügbar.
LDI NRW informiert zu ChatGPT
Unter Hinweis auf das Vorgehen der Datenschutzaufsichtsbehörde in Italien weist die Aufsichtsbehörde aus NRW darauf hin, dass in der Datenschutzkonferenz eine koordinierte Prüfung aus datenschutzrechtlicher Sicht für Deutschland erfolgt. Der Link zur Information: https://www.ldi.nrw.de/nach-dem-verbot-von-chatgpt-italien
Bundespatentgericht: KI kann nicht Erfinder im Sinne des PatG sein
KI kann nicht Erfinder im Sinne des PatG sein – So das Bundespatentgericht in seinem Beschluss vom 11. November 2021 (Az.: 11 W (pat) 5/21). Im Rahmen einer Patentanmeldung war in dem dafür vorgesehenen Formular zur Anmeldung im Feld für den Erfindern angegeben worden: „Die Erfindung wurde selbständig durch eine künstliche Intelligenz erzeugt.“ Das Deutsche Patent-und Markenamt hatte dies unzureichend beanstandet und der Anmelder dann eine Ergänzung um die Angabe einer natürlichen Person vorgenommen. Dies reichte dem Amt nicht aus und die Anmeldung wurde zurückgewiesen. Gegen diese Entscheidung richtete sich die Beschwerde. KI kann nicht Erfinder im Sinne des PatG sein – Ansicht des BPatG Das BPatG äußert sich auch…