OLG Celle: Wer trägt die Darlegungs- und Beweislast für Vorliegen rechtswidriger Inhalte, wenn diese streitig sind, bei Verfahren nach § 21 II TTDSG?!->im Streitfall nicht zu entscheiden, aber Zulassung der Rechtsbeschwerde zum BGH
So das Gericht in seinem Beschluss vom 2. April 2024 (Az.:5 W 10/24) rund um einen Anspruch eines in einem Arbeitgeberbewertungsportals bewerteten Arbeitgeber gegen das Bewertungsportal und der Durchführung eines Verfahrens nach § 21 II TTDSG. Das Gericht führt grundlegende Überlegungen zur Darlegungs- und Beweislast aus, ohne dass dies im Streitfall für das Gericht von Relevanz für die konkrete Entscheidung war. Dabei kommt es zu folgenden Ausführungen: „…Geht man davon aus, dass die hier erörterte Tatsachenbehauptung prozessual streitig ist, bereitet es dem Senat Schwierigkeiten zu erkennen, welcher der Verfahrensbeteiligten vorliegend die Beweislast trägt: aa) In einem zivilrechtlichen Klageverfahren wäre beweispflichtig für die Richtigkeit seiner Tatsachenbehauptung der Äußernde, also die beklagte…
OLG Saarbrücken:bei falschen Tatsachenangaben des Bewerteten tritt Bewertungsportal als Host-Provider keine Prüfpflicht
bei falschen Tatsachenangaben des Bewerteten tritt Bewertungsportal als Host-Provider keine Prüfpflicht – Unter anderem dies hat das OLG Saarbrücken in seinem Urteil vom 9. September 2022 (Az.: 5 U 117/21) in einem Rechtsstreit eines Arztes gegen ein Internetportal, dass eine Bewertung über den Arzt, erstellt durch einen Dritten, veröffentlicht hatte, festgestellt. Dieser hatte das Internetportal unter anderem auf Unterlassung in Anspruch genommen. Eine solchen Unterlassungsanspruch sahen die Richter des OLG Saarbrücken nicht. bei falschen Tatsachenangaben des Bewerteten tritt Bewertungsportal als Host-Provider keine Prüfpflicht – Ansicht des Gerichts Das Gericht führt in den Entscheidungsgründen unter anderem aus: „…Auf die Beanstandung der Prozessbevollmächtigten des Klägers vom 28. Dezember 2020 hat die Beklagte…
OLG Stuttgart: Bewertung mit 1 Stern nebst Kommentar „nicht empfehlenswert und „kritisch: Professionalität“ zur Leistung eines Rechtsanwalts ohne geschäftlichen Kontakt im Rahmen eines Mandates unzulässig
Bewertung mit 1 Stern nebst Kommentar „nicht empfehlenswert und „kritisch: Professionalität“ zur Leistung eines Rechtsanwalts ohne geschäftlichen Kontakt im Rahmen eines Mandates unzulässig – So das OLG Stuttgart in seinem Urteil vom 31. August 2022 (Az.: 4 U 17/22) zu einer bei Google vorgenommen Bewertung. Der geltend gemachte Unterlassungsanspruch gegen die Bewertung wurde durch das Gericht bejaht. Zwischen dem klagenden Rechtsanwalt und dem Bewerter bestand kein direktes Mandatsverhältnis, sondern war Beklagter in einem Gerichtsverfahren, in dem der bewertete Rechtsanwalt einen Mandanten vertreten hatte. Ansicht des Gerichts: Aussage ist Werturteil mit Tatsachenkern Das OLG Stuttgart sieht die Bewertung zwar als Werturteil, aber mit einem Tatsachenkern, einer vorherigen Mandatierung. Das Gericht führt…