AG Düsseldorf: Schaltfläche mit Bezeichnung „Bußgeld jetzt abwehren!“ erfüllt nicht Voraussetzung des § 312 j IV BGB

Damit ist dann auch kein wirksamer Vertrag geschlossen, sofern nicht noch die Ausschlussregelung des § 312j V BGB im Rahmen einer individuellen Kommunikation eingreift. So entschieden durch das AG Düsseldorf…

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