AG Düsseldorf: Schaltfläche mit Bezeichnung „Bußgeld jetzt abwehren!“ erfüllt nicht Voraussetzung des § 312 j IV BGB
Damit ist dann auch kein wirksamer Vertrag geschlossen, sofern nicht noch die Ausschlussregelung des § 312j V BGB im Rahmen einer individuellen Kommunikation eingreift. So entschieden durch das AG Düsseldorf mit Urteil vom 10. Januar 2023 (Az.: 37 C 124/22) im Rahmen eines Rechtsstreits um eine ausstehende Selbstbeteiligung eines Mandanten, der den klagenden Rechtsanwalt im Rahmen einer E-Mail-Kommunikation durch den Klick auf einen Button mit der genannten Bezeichnung beauftragt hatte. Das Gericht sah unter anderem die Voraussetzung des § 312j IV BGB nicht als erfüllt an und führt dazu in den Entscheidungsgründen aus: „…Der Kläger hat die Schaltfläche „Bußgeld jetzt abwehren!“ in seiner E-Mail vom 10.08.2019 um 12:51 Uhr nicht…
OLG Schleswig:Keine Unterlassung gegen Google-Places Bewertung
Keine Unterlassung gegen Google-Places Bewertung – Dies hat das Gericht in seinem Urteil vom 16. Februar 2022 (Az.: 9 U 134/219 und den dort zu bewertenden Inhalt der Bewertung so entschieden. Das Gericht sah die Meinungsfreiheit zu Gunsten der bewertenden Person als gegeben an. Streitgegenständlich war eine Bewertung des klagenden Immobilienmaklers durch die beklagte Person, die nach einem Kontakt zu einer Immobilie abgeben worden. Neben der Bewertung mit einem von fünf Sternen erfolgte die Bewertung mit folgendem Wortlaut: „Ich persönlich empfand Herrn … als arrogant und nicht hilfsbereit. Herr …. sagte mir ‚Kunde ist man, wenn man gekauft hat‘. Offensichtlich nicht vorher, so habe ich mich auch gefühlt.“ Keine Unterlassung…