AG Düsseldorf: Schaltfläche mit Bezeichnung „Bußgeld jetzt abwehren!“ erfüllt nicht Voraussetzung des § 312 j IV BGB
Damit ist dann auch kein wirksamer Vertrag geschlossen, sofern nicht noch die Ausschlussregelung des § 312j V BGB im Rahmen einer individuellen Kommunikation eingreift. So entschieden durch das AG Düsseldorf mit Urteil vom 10. Januar… AG Düsseldorf: Schaltfläche mit Bezeichnung „Bußgeld jetzt abwehren!“ erfüllt nicht Voraussetzung des § 312 j IV BGB