EU-Richtlinie zur Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel – Rechtssetzung auf der Zielgeraden
Am 20. Februar 2024 hat der Europäische Rat die Richtlinie gemäß dem Vorschlag des EU-Parlamentes angenommen. 20 Tagen nach der Veröffentlichung im Amtsblatt der EU tritt die Richtlinie in Kraft und die nationalen Gesetzgeber haben zur Umsetzung in nationales Recht einen Zeitraum von 24 Monaten ab dem genannten Datum zur Verfügung. Inhalte der EU-Richtlinie sind unter anderem: An dieser Stelle wird über die Rechtsumsetzung in deutsches Recht informiert werden.
OLG Nürnberg: Werbung auf Etikett einer Weinflasche mit Angabe „ABC REDUZIERT DEINEN CO2 FUSSABDRUCK“ ohne weitere Erklärung zu CO2-Reduzierungseinfluss des Weins irreführend, wenn sich Angabe auf Herstellungsprozess der Flasche bezieht
So das Gericht in einem Berufungsverfahren in dem Hinweisbeschluss vom 15. November 2023 (Az.: 3 U 1722/23), mit dem das Gericht auf die Erfolglosigkeit des eingelegten Rechtsmittels der Berufung hinwies. In dem Rechtsstreit einer Verbraucherzentrale mit einem Lebensmittel war die Bewertung eines Etiketts einer Weinflache streitig. Dieses enthielt auf der Vorderseite die Angabe „ABC REDUZIERT DEINEN CO2 FUSSABDRUCK“ und auf der Rückseite wurde dann erklärt, dass sich die Nachhaltigkeit des beworbenen Produktes insbesondere aus dem Altglasanteil in der verwendeten Flasche und der Verwendung von Öko-Strom bei der Flaschenherstellung ergebe. Das Gericht sieht eine Irrführung nach § 5 UWG und führt in den Entscheidungsgründen unter anderem aus: „…a) Wesentliche Teile der…
OLG Düsseldorf: Werbung für „klimaneutrale Marmelade“ mangels Aufklärung zur Aussage in Werbung und Verpackung irreführend
So das Gericht in seinem Urteil vom 6. Juli 2023 (Az.: 20 U 72/22) in einer wettbewerbsrechtlichen Streitigkeit zwischen einem qualifizierten Wirtschaftsverband und einem Unternehmen. Zu den Details der Bewerbung wird auf die Screenshots verwiesen, die im Urteil abrufbar sind. Das Gericht sah den geltend gemachten Unterlassungsanspruch als gegeben an und begründete dies damit, dass eine Irreführung durch Unterlassen nach § 5a,5b UWG. Die fehlenden, aber nach Ansicht des Gerichts erforderlichen, Aufklärungen der Bewerbung sind eine Irreführung durch Unterlassen. Das Gericht führt dazu in den Entscheidungsgründen unter anderem aus: „…Entgegen der Ansicht der Beklagten ist die Information, auf welche Weise die „Klimaneutralität“ eines beworbenen Produktes erreicht wird, eine wesentliche Information…
OLG Düsseldorf: Werbung für „Klimaneutrale Süßigkeiten“ wegen Aufklärung zur Aussage über QR-Code oder Hinweis auf Internetseite nicht wettbewerbswidrig
So das Gericht in seinem Urteil vom 6. Juli 2023 (Az.: 20 U 152/22) in einer wettbewerbsrechtlichen Streitigkeit zwischen einem qualifizierten Wirtschaftsverband und einem Unternehmen. Zu den Details der Bewerbung wird auf die Screenshots verwiesen, die im Urteil abrufbar sind. Das Gericht sah den geltend gemachten Unterlassungsanspruch als nicht als gegeben an. Es verneinte eine Irreführung nach § 5 UWG wie folgt: „…Eine Irreführung nach § 5 UWG liegt vor, wenn das Verständnis, das eine Angabe in dem angesprochenen Verkehrskreis erweckt, mit den tatsächlichen Verhältnissen nicht übereinstimmt (BGH GRUR 2020, 1226 Rn. 14 – LTE-Geschwindigkeit). Das ist bei der Werbung mit dem Begriff „klimaneutral“ nicht ohne weiteres der Fall. Dieser…