OLG Hamburg: Geschäftsführer einer GmbH sind grds. nicht Unternehmer und damit auch nicht Mitbewerber im Sinne des UWG
Dies wäre nur dann der Fall, wenn diese Personen neben der Organschaft als Geschäftsführer belegbar eigene, außerhalb der GmbH stehende, unternehmerische Handlungen vornehmen und damit in Wettbewerb zu einem anderen Mitbewerber. So das Gericht in seinem Urteil vom 31. August 2023 (Az.: 5 U 27/22) im Rahmen einer wettbewerbsrechtlichen Auseinandersetzung, im Rahmen derer auch die Geschäftsführer des beklagten Unternehmens auf Unterlassung nach dem UWG in Anspruch genommen worden waren. Das Gericht führt grundsätzlich und bezogen auf den zu entscheidenden Fall in den Gründen der Entscheidung aus: „…Hinsichtlich der Kläger zu 2) und 3) fehlt es bereits an der erforderlichen Aktivlegitimation. Anspruchsberechtigt für den Unterlassungsanspruch ist nach § 8 Abs. 3…
OLG Düsseldorf: persönliche Haftung des Geschäftsführers der Komplementärgesellschaft einer GmbH & Co. KG für Schutzrechtsverletzung
Eine solche Haftung neben der Haftung der Gesellschaft selbst wird oft in der täglichen Arbeit der Unternehmensleitungen übersehen. Dabei, so das Gericht in dem Teilurteil vom 3. November 2022, Az.: 2 U 58/22, im Rahmen eines Patentrechtsstreites, sollen die durch die Rechtsprechung und allem voran durch den BGH entwickelten Grundsätze der Haftung eines Vertreters einer Handelsgesellschaft zur Anwendung kommen. Das Gericht führt in den Entscheidungsgründen des Urteils zur Begründung der geäußerten Rechtsansicht aus: „…Die Haftung des Beklagten zu 3) folgt aus dessen Stellung als Geschäftsführer der persönlich haftenden Gesellschafterin der Beklagten zu 1). Für die von einer Handelsgesellschaft begangene Schutzrechtsverletzung hat deren gesetzlicher Vertreter grundsätzlich persönlich einzustehen, weil er kraft…