LAG Köln:Darlegungs-und Beweislast für E-Mail-Zugang
Darlegungs-und Beweislast für E-Mail-Zugang – Die Kommunikation per E-Mail kann aus rechtlicher Sicht zu Problemen führen, sofern der Zugang einer solchen E-Mail nicht gesichert ist bzw. durch den Empfänger bestritten wird. Dann stellt sich die Frage, wer den Zugang der E-Mail und damit deren Inhalt darlegen und beweisen muss. So auch in einer umfangreichen arbeitsrechtlichen Auseinandersetzung, über die das LAG Köln mit Urteil vom 11. Januar 2022 (Az.: 4 Sa 315/21) durch Urteil entschieden hat. Es war zwischen den Parteien unter anderem streitig, ob den klagenden Arbeitnehmer eine E-Mail, nebst Schreiben als Anhang, seines beklagten Arbeitgebers erreicht hatte, die ein Angebot eines Arbeitsplatzes enthalten haben soll. Darlegungs-und Beweislast für E-Mail-Zugang…