OLG Nürnberg: Regelmäßige Verkaufsannoncen im Internet und Vertragsschluss mit Fernkommunikationsmitteln begründen Fernabsatzvertrag
Regelmäßige Verkaufsannoncen im Internet und Vertragsschluss mit Fernkommunikationsmitteln begründen Fernabsatzvertrag – Dies führt dazu, dass auch über das Widerrufsrecht zu informieren ist. So das OLG Nürnberg in seinem Endurteil vom 23. August 2022 (Az.: 3 U 81/22). Das Gericht hatte über einen Rückzahlungsanspruch aus einem Kaufvertrag zu entscheiden. Der Verkäufer hatte seine KfZ in Internetannoncen beworben und dann, wie im Streitfall mit dem Kläger, den Kaufvertrag unter Nutzung von Fernkommunikationsmitteln geschlossen. Das Gericht sah darin ein organisierten Vertriebssystem im Sinne des § 312c I BGB. Regelmäßige Verkaufsannoncen im Internet und Vertragsschluss mit Fernkommunikationsmitteln begründen Fernabsatzvertrag – Ansicht des Gerichts Das Gericht führt zu diesem rechtlichen Punkt in den Entscheidungsgründen des…
Ab 1.7.2022:Button für Kündigung von Dauerschuldverhältnissen im elektronischen Geschäftsverkehr kann Pflicht sein
Zu diesem Zeitpunkt tritt ein weiterer Teil des Gesetzes für faire Verbraucherverträge in Kraft. In diesem Beitrag eine kurze, einleitende, Darstellung, die ausdrücklich nur Tipps enthält und keine Rechtsberatung im Einzelfall ersetzt. 1. „Webseite“ als Voraussetzung Erste Voraussetzung des ab dem 1.Juli 2022 in Kraft treten § 312k BGB ist, dass der Unternehmer den Ab-chluss von Verträgen über eine im Gesetz nicht näher definierte „Webseite“ ermöglicht. Nach der Gesetzesbegründung gehört neben der eigenen Webseite des Unternehmers hinaus ausdrücklich auch auf Webseiten, die von Dritten betrieben werden dazu gehören auch Vermittlungsplattformen. 2. Anwendungsbereich Betroffen sind nach § 312k II BGB nur ordentliche und außerordentliche Kündigungen. § 312k II 1 BGB setzt…
EuGH:Werbung mit Garantien und Informationen über Bedingungen der Garantie
Werbung mit Garantien und Informationen über Bedingungen der Garantie – Nutzt ein Online-Händler eine Garantie „offensiv“ als Werbemittel, um Kunden von einem Warenkauf zu überzeugen, so müssen auch die Garantiebedingungen als zwingende Information im Rahmen des Onlineverkaufsangebotes enthalten sein. So das Gericht in einem Vorabentscheidungsersuchen des BGH in seinem Urteil vom 5. Mai 2022 (Az.: C‑179/21). Da die vorlegenden Gerichte der Ansicht des EuGH folgen, ist auch mit einer Entscheidung des BGH in entsprechender inhaltlicher Konsequenz zu rechnen. Im Streitfall ist folgendes zu klären (Auszug aus Entscheidungsgründen der vorbenannten Entscheidung): „Die Amazon-Angebotsseite enthielt keine Angaben zu einer von XXX oder einem Dritten gewährten Garantie, aber unter der Rubrik „Weitere technische…
Datenschutzkonferenz: E-Commerce-Anbieter müssen Bestellung über Gastzugang ermöglichen
So das Gremium in einem Beschluss vom 24. März 2022. Begründet unter anderem mit dem Grundsatz der Datenminimierung nach Art. 5 DSGVO, da dann der Nutzer kein zwingendes, laufendes, Kundenkonto anlegen muss. Mehr dazu hier (Achtung:Hinter Link befindet sich .pdf-Dokument): https://datenschutzkonferenz-online.de/media/dskb/20222604_beschluss_datenminimierung_onlinehandel.pdf
Neues Fernabsatzrecht 2022 – Teil 5
Neues Fernabsatzrecht 2022 – Teil 5 Änderungen der Informationspflichten Hinweis: In der losen Beitragsreihe „Neues Fernabsatzrecht 2022“ stellt der Autor die aus seiner Sicht wichtigsten Änderungen vor, die am 28. Mai 2022 in Kraft treten. Ein Anspruch auf Vollständigkeit aller Neuregelungen besteht daher nicht. Am 28. Mai 2022 ändern sich auf die Inhalte der gesetzlichen Regelung des Art. 246a § 1 EGBGB, der die Informationspflichten bei Fernabsatzverträgen betrifft. Artikel 246a § 1 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 und 3 Neben stilistischen Änderungen werden die Regelungen an die technische Gegenwart angepasst. Eine Angaben einer Telefaxnummer ist nicht mehr erforderlich, sofern vorhanden. Stattdessen muss der Unternehmer andere Online-Kommunikationsmittel angeben, die er…
Neues Fernabsatzrecht 2022 – Teil 4
Neues Fernabsatzrecht 2022 – Teil 4 Änderungen zum Wertersatz Hinweis: In der losen Beitragsreihe „Neues Fernabsatzrecht 2022“ stellt der Autor die aus seiner Sicht wichtigsten Änderungen vor, die am 28. Mai 2022 in Kraft treten. Ein Anspruch auf Vollständigkeit aller Neuregelungen besteht daher nicht. Am 28. Mai 2022 kommt es zu Änderungen beim Wertersatzanspruch des Unternehmers gegenüber dem Verbraucher bei Ausübung des Widerrufsrechts. Der Wertersatz wird zukünftig in einem eigenen Paragrafen geregelt sein. Wertersatz für Wertverlust von Waren Hier kommt es zu keinen rechtlichen Änderungen. Bisher: § 357 VII BGB Der Verbraucher hat Wertersatz für einen Wertverlust der Ware zu leisten, wenn 1. der Wertverlust auf einen Umgang mit den…
Neues Fernabsatzrecht 2022 – Teil 3
Neues Fernabsatzrecht 2022 – Teil 3 Änderungen im Widerrufsrecht bei Dienstleistungen und digitalen Inhalten Hinweis: In der losen Beitragsreihe „Neues Fernabsatzrecht 2022“ stellt der Autor die aus seiner Sicht wichtigsten Änderungen vor, die am 28. Mai 2022 in Kraft treten. Ein Anspruch auf Vollständigkeit aller Neuregelungen besteht daher nicht. Neues Fernabsatzrecht 2022 – Änderungen im Widerrufsrecht bei Dienstleistungen und digitalen Inhalten. Artikel 4 Nr.12 der Richtlinie (EU) 2019/2161 sieht eine Anpassung von Art. 16 VRRL für das Erlöschen des Widerrufsrechts bei Dienstleistungen und bestimmten digitalen Inhalten vor. Bei Verträgen über Dienstleistungen, für die keine Zahlungspflicht entsteht, muss erlischt das Widerrufsrecht bei vollständiger Erbringung der Dienstleistung. Bei Verträgen über Dienstleistungen, für…
Neues Fernabsatzrecht 2022 – Teil 1
Neues Fernabsatzrecht 2022 – Teil 1 Änderungen bei Ausübung des Widerrufsrechts Hinweis: In der losen Beitragsreihe „Neues Fernabsatzrecht 2022“ stellt der Autor die aus seiner Sicht wichtigsten Änderungen vor, die am 28. Mai 2022 in Kraft treten. Ein Anspruch auf Vollständigkeit aller Neuregelungen besteht daher nicht. Zum 28. Mai 2022 werden sich „Kleinigkeiten“ bei der Übung des Widerrufsrechts durch den Verbraucher und den Folgen ändern. Die bisherigen § 357 V und VI BGB werden getauscht sowie ein Teil des bisherigen § 357 VI BGB wird der neue § 357 VII BGB. Eine Änderung der Rechtslage ist damit nicht verbunden, da der Inhalt der Regelungen gleichbleibend ist. Bisher: § 357 BGB…