Mehr über den Artikel erfahren BGH: Maklervertrag, der im elektronischen Geschäftsverkehr abgeschlossen wird, bedarf einer ausdrücklichen Bestätigung der entstehenden Provisionspflicht zu Lasten des Verbrauchers durch Bezeichnung der Schaltfläche nach § 312 j III BGB
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BGH: Maklervertrag, der im elektronischen Geschäftsverkehr abgeschlossen wird, bedarf einer ausdrücklichen Bestätigung der entstehenden Provisionspflicht zu Lasten des Verbrauchers durch Bezeichnung der Schaltfläche nach § 312 j III BGB

Das Wort „senden“ ist nicht ausreichend, so das Gericht in seinem Urteil vom 9. Oktober 2025 (Az.: I ZR 159/24). In dem Rechtsstreit waren Ansprüche einer Maklerprovision streitig, der mittels…

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EuGH:Buttonbezeichnung im E-Commerce

Buttonbezeichnung im E-Commerce – Und zwar mit der Bezeichnung „ Buchung abschließen“ hatte sich das Gericht in einem Vorlageverfahren zu beschäftigten. Diese Bezeichnung war durch ein Hotel für Buchungen über…

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