LAG Rheinland-Pfalz: kein Anspruch auf Schadensersatz nach Art. 82 DSGVO bei versehentlicher Verwendung des Vor-und Nachnamen eines ehemaligen Beschäftigten durch Arbeitgeber als Ansprechpartner in Werbeflyer als Einlage in Gratis-Zeitung
So das Gericht unter anderem in seinem Urteil vom 22. August 2024 (Az.: 5 SLa 66/24) in dem konkret zu entscheidenden Fall. Das Gericht bejahte zunächst den Verstoß gegen die…