OLG Dresden: Kein Anspruch auf Schadensersatz nach Art. 82 DSGVO, wenn personenbezogenes Datum in Form einer verwendeten E-Mail-Adresse bereits in der Vergangenheit Bestandteil von Datenschutzvorfällen war
Solange diese vor dem streitgegenständlichen Vorfall liegen, besteht kein Anspruch. So das Gericht in seinem Hinweisbeschluss vom 8. Januar 2025 (Az.: 4 U 812/24) in einem Berufungsverfahren, mit dem auf…