LG Kempten: kein Anspruch auf Schadensersatz nach Art. 82 DSGVO für Datenweitergabe von personenbezogenen Daten von Mobilfunkanbieter an Schufa, wenn außer des Vortrags eines Kontrollverlustes keine ausreichende Darlegung- und Beweisführung erfolgt
So das Gericht in seinem Urteil vom 21. Oktober 2024 (Az.: 64 O 8/24), in dem ein zuvor ergangenes Versäumnisurteil aufrechterhalten wird. Das Gericht führt in den Entscheidungsgründen unter anderem…