VG Weimar:Anwendungsvorrang von Art.80 DSGVO vor § 67 II VwGO
Anwendungsvorrang von Art.80 DSGVO vor § 67 Abs. 2 VwGO – Dies betrifft im Falle eines verwaltungsgerichtlichen Verfahrens gegen eine Entscheidung einer Aufsichtsbehörde zum Datenschutzrecht in den Bundesländern sich als…