BGH: keine Verletzung des Unternehmenspersönlichkeitsrechts und damit Anspruch aus § 823 I BGB i.V.m § 1004 I 2 BGB analog auf Unterlassung durch unerlaubte Nutzung eines Fotos des Lear-Jets eines fremden Unternehmens zu Werbezwecken
Auf dem streitgegenständlichen Foto war das Luftfahrzeugkennzeichen des Lear-Jets zu erkennen. Das Berufungsgericht hatte deswegen einen Anspruch bejaht. Dem folgte der BGH in seiner Revisionsentscheidung nicht (Urteil vom 16. Mai 2023, Az.: I ZR 45/23). Er führt in den Entscheidungsgründen unter anderem aus: „…Die Annahme des Berufungsgerichts, ein luftfahrtinteressierter Betrachter der PKW-Werbung der Beklagten könnte aufgrund der dort erkennbaren werblichen Szenerie Anlass haben, durch eine Internetrecherche unter Verwendung des Luftfahrzeugkennzeichens die Identität des Halters des abgebildeten Learjets zu ermitteln, hat keine tragfähige tatsächliche Grundlage in den Umständen des Streitfalls und steht auch nicht mit der Lebenserfahrung im Einklang. Das Berufungsgericht hat bereits nicht hinreichend berücksichtigt, dass die Fotografien von der…
EuGH: Bestellbutton bei Online-Bestellungen muss Verbraucher auch dann eindeutig auf Zahlungsverpflichtung hinweisen, wenn Pflicht zur Zahlung von Eintritt einer weiteren Bedingung abhängt
So das Gericht in seinem Urteil vom 30.Mai 2024 (Az.: C-400/22) im Rahmen eines Vorabentscheidungsersuchen des Landgerichts Berlin zu einer Dienstleistungsplattform, dass Mietern die Geltendmachung von Ansprüchen erleichtern will. Diese hatte den Button zur Beauftragung durch Verbraucher mit der Bezeichnung „Mietsenkung beauftragen“ oder „Mietendeckelersparnis retten“ verwendet. Nach Beauftragung und damit verbundener Akzeptanz der AGB unterzeichnete der Verbraucher dann noch ein Formular, dass nicht auf eine ggf. eintretende Zahlungspflicht hinwies und das mit der Überschrift „Bestätigung, Vollmachtserteilung und Abtretung, Genehmigung“ versehen war. In einem Rechtsstreit zwischen einem Vermieter und der Dienstleistungsplattform wurden dann die Unwirksamkeit des Vertrages wegen der Nichteinhaltung der Vorschrift des § 312j III BGB eingewendet. Der EuGH sieht…
Einigung erzielt: Recht auf Reparatur für Waren (nicht alle) wird kommen
In der zwischen Unterhändlern des EU-Parlamentes und der EU-Staaten erzielten Einigung werden bestimmte Waren ausgeschlossen sein (z.B. Möbel), aber Elektrogeräte aus der Gruppe der „weißen Ware“ wie Kühlschränke und Waschmaschinen umfasst sein. Gleiches gilt für Smartphones. Hinzukommen werden auch Informationspflichten, die z.B. Informationen zur Pflicht zur Reparatur und die dafür entstehenden Kosten umfassen. Genauso wird für reparierte Waren eine gesonderte Verlängerung der Gewährleistung von einem Jahr eingeführt. An dieser Stelle wird ergänzend berichtet werden, sobald der Text der Einigung in Firm der zu erwartenden EU-Richtlinie vorliegt.
Datenschutzkonferenz zum neuen BGB in puncto digitale Produkte
Die Datenschutzkonferenz hat einen Beschluss zu den Auswirkungen der neuen Verbrauchervorschriften über digitale Produkte im BGB auf das Datenschutzrecht veröffentlicht, unter anderem mit interessanten Ausführungen zum Thema „Bezahlen mit Daten“ https://www.bfdi.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/DSK/DSKBeschluessePositionspapiere/104DSK_Beschluss-Verbrauchervorschriften.html?nn=253022
EuGH:Widerrufsrecht bei Online-Kauf von Konzertkarte über Vermittler
Widerrufsrecht bei Online-Kauf von Konzertkarte über Vermittler – Das Gericht hatte im Rahmen eines Vorabentscheidungsverfahren zu klären, ob auch ein Widerrufsrecht bei einem Onlineverkauf von Konzertkarten besteht, wenn diese nicht direkt beim Veranstalter gekauft wurden, sondern bei einer Vermittlungsplattform. Im deutschen Recht findet sich ein Ausschluss des Widerrufsrechts in § 312g II Nr.9 BGB, in Anwendung der zugrundeliegenden europäischen Richtlinie, mit folgendem Wortlaut: „Das Widerrufsrecht besteht, soweit die Parteien nichts anderes vereinbart haben, nicht bei folgenden Verträgen: Verträge zur Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Beherbergung zu anderen Zwecken als zu Wohnzwecken, Beförderung von Waren, Kraftfahrzeugvermietung, Lieferung von Speisen und Getränken sowie zur Erbringung weiterer Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen,…